Mieten steigen - Angemessene Wohnkosten für ALG II - Empfänger müssen angeglichen werden

  • by: Sabine H
  • recipient: Die Bundesregierung

Die Mieten steigen, leider werden die angemessenen Kaltmieten und angemessenen Betriebskosten als Vorgabe für wohnungssuchende ALG II - Empfaenger dieser Steigerung nicht angepasst. Dies erschwert Menschen, die Mietzuschuesse oder komplette Mietzahlungen vom Jobcenter erhalten, eine passende Wohnung zu finden. Ich bin 51 Jahre alt, wohne momentan in einer WG; drei Personen in einer Dreiraumwohnung. Aus einer Notsituation heraus tat ich dies. Nun suche ich eine Wohnung, da ich in einem 19 qm grossen Zimmer wohne und schlafe, wir uns auf 58 qm drei Raeume, Küche, Bad teilen. Es gestaltet sich sehr schwierig. Ich darf eine Wohnung bis 50 qm und 390 Euro warm anmieten um einen Zuschuss vom Jobcenter zu erhalten. Ich bin seit knapp zwei Jahren krank, musste Erwerbsminderungsrente beantragen und warte auf eine Entscheidung der Rentenversicherung. Zur Zeit beziehe ich ALG I in Höhe von 525 Euro. Dies würde bei weitem nicht ausreichen fuer Miete etc., wenn ich alleine lebe, bin also auf Leistungen des Jobcenters angewiesen. Ich finde für 390 Euro warm aber keine Zweiraumwohnung, nur Einraumwohnungen. Dies liegt daran, dass viele Vermieter bei Neuvermietung die vorherige Miete gleich wieder anheben, so dass z. B. aus einer Warmmiete von 384 Euro schnell eine Warmmiete von 410 Euro wird und ich die Wohnung nicht anmieten kann. Mit diesem Problem stehe ich nicht alleine da. Diese Tabellen mit den angemessenen Werten für Miete und BK muss dringend den aktuellen Mietspiegeln der jeweiligen Gemeinden angepasst werden. Dies ist kein annehmbarer Zustand.

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