Mind. 3 Prüfungsversuche bei Hochschulen

Das Parlament möge beschließen, dass ein Hochschulgesetz erlassen wird, welches die Anzahl an Wiederholungsversuchen von jeder nicht bestandenen Prüfungen (Klausur, Masterarbeit, etc.) auf mindestens zwei Wiederholungsversuche an allen deutschen Hochschulen festlegt. Jeder Student, welcher in der Vergangenheit durch das Nichtbestehen eines ersten Wiederholungsversuches an einer deutschen Hochschule exmatrikuliert wurde, soll die Möglichkeit erhalten einen zweiten Wiederholungsversuch anzutreten und sich in demselben Studiengang erneut zu immatrikulieren und sein Studium so fortführen zu können, dass ein Bestehen mit allen Noten des Studienganges möglich ist.  

Begründung: Die deutschen Hochschulen variieren in der Anzahl an Wiederholungsversuchen bei nicht bestandenen Prüfungen. Die deutschen Hochschulen bieten teilweise einen Wiederholungsversuch oder zwei Wiederholungsversuche bei einer Prüfung an. Ich möchte erreichen, dass die Vergleichbarkeit und die Transparenz der Prüfungsordnungen an deutschen Hochschulen hierdurch wieder erhöht werden und ein Nachteilsausgleich für Studenten bei welchen nur ein Wiederholungsversuch in der Vergangenheit bestand geschaffen wird.

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