Stoppt die Abrichtung von Jagdhunden an lebenden Füchsen

  • by: Susanne Buechner
  • recipient: Sofortige Schließung der Schliefanlage in Klein Schneen / Gemeinde Friedland (DE)

Bitte hier unterzeichnen:
https://www.openpetition.de/petition/online/sofortige-schliessung-der-schliefanlage-in-klein-schneen-gemeinde-friedland


Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt wird seit Jahren zwischen Klein Schneen und der A38 eine Schliefanlage – ein künstlicher Bau mit Absperrvorrichtungen - zur Ausbildung von Jagdhunden unterhalten. Die Hunde werden an lebenden Füchsen abgerichtet, die zu diesem Zweck gefangen und in Käfigen eingesperrt werden. Im Gegensatz zum echten Fuchsbau, kennt sich der Fuchs in diesen Gängen nicht aus. Außerdem weiß er nicht, welche Gänge versperrt sind und welche nicht. Gehetzt vom Hund, versucht der Fuchs zu entkommen und flüchtet dabei logischerweise in die Richtung, in die der Jäger ihn durch das Absperren der Gänge zwingt. Anfangs achtet der Jäger meist darauf, dass der Hund den Fuchs nicht erreichen kann. Doch das ändert nichts am Stress, dem der Fuchs ausgesetzt wird. In Todesangst versucht er zu flüchten. Es kommt durchaus vor, dass er dabei einen Herzinfarkt oder Schocker leidet. Doch was macht das schon? Dann wird er eben erschlagen oder der Hund darf ihn zur "Belohnung" töten. Jungfüchse werden bevorzugt verwendet. Sie sind noch recht unerfahren, lassen sich relativ einfach in Lebendfallen fangen und sind beim Kampf auch keine so große Gefahr für die Hunde, obwohl auch die Hunde nicht selten schwere Verletzungen davontragen können. Dabei geht es auch um Geld, viel Geld, denn Jagdhunde, die erfolgreich die damit verbundenen Prüfungen ablegen, steigen in ihrem Wert! Meist werden Anwohner oder Spaziergänger auf Schliefanlagen aufmerksam, weil die gefangenen Füchse erbärmlich schreien und bei dem Versuch in die Freiheit zu kommen, in den Käfigen randalieren. Kein Bau, keine Versteckmöglichkeit oder Unterschlupf. Nichts. Nur den nackten Boden und das Gitter vor Augen, das den Zugang zur sichtbaren Freiheit verwehrt. Kein Fuchs verlässt eine Schliefanlage lebend!

Diese Anlagen widersprechen dem Kern des Tierschutzgesetzes, wonach es verboten ist, ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen sowie ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen, soweit dies nicht die Grundsätze weidgerechter Jagdausübung erfordern. Es ist der Lobby der Jägerschaft gelungen, hiervon ausgenommen zu werden. Dabei sind die Anlagen im Ausland, wie z.B. Österreich, schon verboten und auch im Saarland werden entsprechende Vorbereitungen getroffen.

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