Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen - Gebührensatzung

  • by: Ernst Kolbe
  • recipient: Staatsministers für Umwelt und Landwirtschaft Thomas Schmidt
Bevor ich zu meiner eigentlichen Petition komme, möchte ich Ihnen einen Vorschlag unterbreiten:

Sicher benötigt der Freistaat Sachsen Geld, um alle Aufgaben in Sachsen lösen zu können.

Eine ganz einfache Lösung wäre, jedem Halter eines PKW per Gesetz zu verpflichten, im Jahr mindestens 1.000 Liter Kraftstoff zu verbrauchen. Die Kosten dafür könnten im Voraus mit der Kfz-Steuer eingezogen werden und würde so keine weiteren Kosten verursachen.
Im Gesetz müsste natürlich verankert sein, dass es für nicht verbrauchten Kraftstoff keine Gutschrift gibt.

Sie meinen, dass das moralisch und juristisch nicht durchsetzbar ist?

Dann sollten Sie mal einen Erfahrungsaustausch mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen durchführen.

Dieser Verband hat Erfahrungen, wie die Zwangseintreibung von Geld, ohne entsprechende Leistung zu erbringen, funktioniert.

Das ist nachzulesen der Gebührensatzung des Verbandes, § 2 Absatz 3, den ich Ihnen der Einfachheit halber in der Anlage beifüge.

Fazit: Aller Demokratie zum Trotz – wer an der Macht ist, kann sich die Gesetze so machen, wie er sie braucht!

Nun zu meiner eigentlichen Petition:

Ich bitte Sie, die Gebührensatzung Erzgebirgskreis vom 25.01.2012 und 02.12.2014 des Zweckverbandes zu prüfen und den Verbandsvorsitzenden, Herrn Landrat Dr. Scheurer, zu veranlassen, diese Satzung dahingehend abzuändern, dass bei Unterschreitung des Mindestentsorgungsvolumens eine Gutschrift im Folgejahr erfolgt.
Die gegenwärtige Praxis bedeutet, dass der Bürger zwangsweise Leistungen in Form der Mindestentsorgungsgebühr bezahlen muss, die er nicht in Anspruch genommen hat.
Die Forderung, die sich aus der Gebührensatzung für den Bürger ergibt, ist, mindestens 160 Liter Müll pro Person und Jahr zu „produzieren“. Von Müllvermeidung und Umweltschutz ist hier keine Rede. Der Verdacht liegt nahe, dass der Zweckverband mit dem Restmüll noch Geld verdienen kann und deshalb der Bürger gezwungen wird, diese Menge Müll mindestens zu „produzieren“ oder eben Geld zu verschenken.

Ich sehe in dieser Festlegung in der Gebührensatzung eine Nötigung bzw. ein Abkassieren ohne entsprechende Gegenleistung und einen Verstoß gegen den Umweltschutz.

Ich bitte Sie um eine Eingangsbestätigung und einen entsprechend positiven Bescheid.

Mit freundlichem Gruß

E. Kolbe
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