Rentenversicherungsbeitrag soll nicht wachsen wenn Gehalt fällt bei Minijobs

Rentenversicherungsbeiträge für Minijobber verhalten sich unlogisch bei extrem niedrigen Gehältern (unter 175€ im Monat). Dabei gilt: je geringer der Gehalt um so mehr zahlt man absolut, so dass Rentenversicherung vom armen Arbeitnehmer oft mehr als ihm als Netto bleibt abzieht. Der Arbeitgeber zahlt aber immer noch genau 15% vom Brutto als sein Anteil. Dabei wird die Motivation der Gehaltserhöhung bei sehr niedrigen Gehältern vom Arbeitgeber aus unerklärlichen Gründen an die Seite, die dafür nichts tun kann, verschoben.
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