Erkennt dem Deutschen Jagdverband den Status Naturschutzorganisation ab!

  • by: Tom Buettner
  • recipient: BMUB Bundesministerin Barbara Hendricks, BMJV Bundesminister Heiko Maas
»Naturfreund ist derjenige, der sich mit allem, was in der Natur lebt, innerlich verbunden weiß, an dem Schicksal der Geschöpfe teilnimmt, ihnen, so viel er kann, aus Leid und Not hilft und es nach Möglichkeit vermeidet, Leben zu schädigen oder zu vernichten.« Albert Schweitzer (1875-1965)

Töten „Naturschützer“ jährlich 5 Millionen Tiere mit Sinn?

Wir sagen: Nein! Denn viele seiner Mitglieder:
Töten jährlich ganz offiziell tausende geschützte Tiere
Erschießen Hunde und Katzen
Schützen nicht den Wald
Benutzen vorwiegend für Mensch,Tier und Natur tödlich giftige Bleimunition
Jagen oft ohne Einhaltung von Tier- und Naturschutzrecht
Sind vorrangig kommerziell orientiert
Werden kaum kontrolliert
Sind selten ausreichend geschult
Unterstützen Naturschutzorganisationen kaum, wie es ihre Satzung verlangt
Gefährden Menschenleben
Stellen Forderungen wider dem Naturschutz und dem Anliegen der Bevölkerung
Sehen Wild oft als Privateigentum an

Deshalb ist dem Deutschen Jagdverband und seinen Unterorganisationen das nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz zustehende Mitwirkungsrecht zu entziehen. Nach Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz § 3 (Anerkennung von Vereinigungen) gilt eine Vereinigung als Naturschutzverein wenn sie „….nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorübergehend vorwiegend die Ziele des Umweltschutzes fördert..“
Dieses ist offensichtlich nicht der Fall.

Uns ist bewusst, dass es auch Jäger gibt, denen die ökologische Jagd Herzenssache ist.
Wir hoffen diese zu bestärken! Der ökologische Jagdverband e.V. steht nicht in dieser Kritik.


Im Einzelnen:

1. Es wird geschütztes Wild bejagt
Hier bedrohte Arten der Roten Liste mit Jagdstreckenangabe aus 2014/15:
Feldhase 236106, Illtis 9620, Baummarder 5474, Sikawild 1546, Saat- Bläß,- und Kanadagans (alle Gänse 83059), Pfeif-, Spieß- und Bergentente ( alle Enten 394842 ), Rebhun 2322, Waldschnepfe 9672, Türkentaube (alle Tauben 552340 ), Mufflon 8007 (Neozeon),
Fasan, Truthuhn, Mantelmöwe und Höckerschwan werden zwar bejagt aber keine Strecken angegeben. Wobei die Dunkelziffer der tatsächlich getöteten Tiere höher liegen dürfte.
Zirka 80 weitere bedrohte Tierarten unterstehen dem Jagdrecht.
Bei der Jagd auf Wasser- und Singvögel wird in Schwärme geschossen. Dabei werden oft streng geschützte Vögel getroffen. Oft werden die Vögel nur angeschossen und verenden qualvoll.
Dies geschieht obwohl jährlich einige Millionen Euro zum Schutz der Wasservögel an Landwirte als Schadensausgleich ausgezahlt werden.
Entgegen der Behauptung vieler Jäger, wird durch zahlreiche Untersuchungen belegt, dass der Bestand anderer Vogelarten durch Rabenvögel nicht gefährdet ist. Auch sie werden mit geschützten Saatkrähen verwechselt und zahlreich getötet.

2. Setzt sich der DJV für eine nachhaltige Jagd ein und wird Wald geschützt?
Die Jagd verschärft Konflikte, indem sie die Gewinner in der Kulturlandschaft fördert und gefährdete Arten vernachlässigt oder sogar dezimiert.
Nicht selten führt falsche Bejagung von Wildschwein, Reh und Co. durch Abschuss der Leitbachen, Nichtbeachtung von Geschlechter- und Altersverhältnissen, Fütterungen und falsche Kirrungen zur Erhöhung der Wildbestände statt zur Dezimierung. Die Folge ist mehr schädlicher Verbiss, besonders an jungen Bäumen in den Wäldern. Der DJV lehnt die Forderung: „Wald vor Wild“ ab!
Auch die Trophäenjagd wirkt sich auf Genpool, Verhaltensökologie und Reproduktionserfolg der Zielart erheblich aus, kann so negative Folgen für die entsprechende Art haben und wird kaum auf ihre Folgen untersucht. Oft bleibt dabei der genetische Einfluss des weiblichen Wildes völlig unberücksichtigt.
Wildtiere wie Fasane und Rebhühner wie Haustiere zu züchten, um sie auszusetzen und dann als Freizeitvergnügen abschießen zu lassen, führt zu genetischen und histologischen Veränderungen der Tiere und hat kaum etwas mit Naturschutz gemein.
Ist die Bejagung vieler Tierarten überhaupt sinnvoll oder stört sie das ökologische Gleichgewicht?
Es werden viele Tiere besonders Beutegreifer „Raubzeug“ bejagt, obwohl lange wissenschaftlich belegt ist, dass sie einen positiven Einfluss auf das ökologische Gleichgewicht haben und deren Dezimierung nicht zur Erhöhung des Bestands seltener Arten führt. Es ist erwiesen, dass Jäger Prädatorenaufgaben nicht erfüllen können. Beutegreifer tragen erheblich zur Gesunderhaltung des Wildes bei, in dem ihre Nahrung zum größten Teil aus erkranktem, schwachen oder verendetem Wild besteht. Trotzdem diese Jagdstrecken in 2014/15:
457815 Füchse, 63554 Dachse, 42984 Steinmarder, 23880 Marderhunde, 4737 Wiesel
Es wurden und werden nach wie vor, trotz deren strengen Schutzstatus, Luchse, Wölfe (20! seit 2000) und Greifvögel illegal getötet. Ohne die Tötungen generell Jägern zu unterstellen, ist festzustellen, dass bei deren Obduktion ausschließlich Jagdmunition gefunden wurde. Greifvögel werden auch vergiftet oder in Fallen gefangen. Die Anzahl der nicht gefundenen getöteten geschützten Tiere dürfte hoch sein. Viele Jäger positionieren sich auch ganz öffentlich gegen Luchs und Wölfe, obwohl es Untersuchungen gibt, die belegen, dass Wild, wenn überhaupt, seine “Ortstreue” nur kurzfristig wegen Prädatoren verändert.
Bei einer unbekannten Anzahl von "schwarzen Schafen" in Jägerkreisen werden die drei S; Schießen, Scharren, Schweigen propagiert und auch praktiziert.
Die starke Bejagung von Füchsen und deren häufigen Erkrankungen belegen, dass Wildkrankheiten nicht eingedämmt werden, sondern sich die Füchse stärker vermehren und auf Grund ihres folgenden Abwanderverhaltens die Krankheiten verstärkt verbreiten.
Jäger belassen den Aufbruch (Schlachtabfälle des erlegten Wildes) im Wald. Selten wird vernünftig vergraben oder es wird zum Anlocken von Beutegreifern genutzt. Das kann besonders zur Übertragung der Schweinepest, aber auch anderer Wildkrankheiten führen. Das Belassen des Aufbruchs im Wald, kann auch dazu führen, dass unter anderem Wölfe an Menschen gewöhnt werden und beginnen ihnen zu folgen oder Greifvögel wie Adler die verbliebene Bleimunition aufnehmen und daran verenden.
Verändert das Wild sein Verhalten durch die Jagd?
Es ist eindeutig belegt, dass die Jagd Aktivitätsmuster der bejagten Arten verändert.
Allein die biologischen Verhaltensweisen von z.B. Rothirschen zeigen ganz deutlich, das Hirsche Steppenbewohner sind und in die offene Landschaft gehören. Ersichtlich ist das an ihren hohen Läufen, langem Hals etc. Im Wald hat der Rothirsch nichts zu suchen. Dort hat die Jagd ihn zurückgedrängt. Die Ungestörtheit des Lebensrhythmus der Wildtiere ist bedingt durch extremen Jagddruck auf mehr als 50 Prozent der Fläche nicht gewährleistet. Es führt u.a. zu Nachtaktivität und erhöhter Scheuheit des Wildes. Nebeneffekte sind viele Wildunfälle, da die Tiere Nachts nicht gesehen werden und eine geringere Erlebbarkeit heimischer Tiere.

3. Schadet die Jagd-übliche Munition der Natur und untersagt der DJV deren Verwendung?
Über 5.000 Tonnen Blei werden jährlich in den Boden und die Gewässer verschossen. Obwohl seit Jahren bekannt ist, dass Blei die Haupttodesursache bei Seeadlern ist, zahlreiche andere Tiere gefährdet und auch für den Menschen als Schwermetall nicht nur im Wildbret, sondern als Umweltgift gefährlich wird, stellt die große Mehrheit der Jäger nicht auf bleifreie Munition um. Der DJV toleriert das. Das Argument vieler Jäger, diese Munition würde weniger schnell töten, wurde lange widerlegt.

4. Wird die Einhaltung des Tierschutzes bei der Jagd gewährleistet und von den Jagdverbänden eingefordert?
Leitfaden für Jäger ist zumeist die Waidgerechtigkeit. Doch diese besitzt keinen rechtlichen Hintergrund, gilt juristisch als rechtsunbestimmter Begriff und ist von jedem Jäger frei interpretierbar. Der Grundsatz im Tierschutz fordert prinzipiell Tieren unnötiges Leid zu ersparen. Angeschossene Tiere verenden aber oft qualvoll. Eine Nachsuche kann auch erst am kommenden Tag erfolgen. Oft wird fahrlässig gejagt. Bei einer Trefferquote von nur einem Drittel gilt beim Schießen die Jägerprüfung als bestanden. Danach werden bisher keine erneuten Schießnachweise abverlangt! So ist das sogenannte "Krankschießen" von Wild üblich!
Entsprechen die erlaubte und praktizierte Bau- und Fallenjagd dem Tierschutz?
Bei der Baujagd leidet oft nicht nur das bejagte Tier, sondern auch der eingesetzte Jagdhund läuft Gefahr verletzt oder verschüttet zu werden. Zu den nach Jagdrecht erlaubten Fallen gehören auch immer noch Totschlagfallen, in die nicht nur das bejagte Tier sondern auch andere Lebewesen geraten, schwer verletzt werden können und Qualen erleiden.

5. Wie wird Natur- und Tierschutz-gerechte Jagd kontrolliert?
Es gibt die Unterere und Obere Jagdbehörde. Dort können Verfehlungen angezeigt werden. Aber wer tut das? Es wird von keiner offiziellen Stellen aus die Ausübung der Jagd kontrolliert! Die sogenannte Jagdaufsicht unterliegt der "Jagdschutz" und wird aus dem Kreis der Jäger gestellt. Dieser Status ist relativ einfach mit einem Zusatzlehrgang zu erwerben und kommt vor allem bei Gesellschaftsjagden zum Einsatz! Es handelt sich also um ein der Jägerschaft internes Kontrollorgan und dient so auch nach Außen als Alibi-Intuition. Jagdaufsicht - Jagdschutz laut Wikipedia:" Der Jagdschutz umfasst nach Bestimmung durch das Bundesjagdgesetz und die Jagdgesetze der deutschen Bundesländer den Schutz des Wildes vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, wildernden Hunden und Katzen. Ferner unterliegt dem Jagdschutz die Sorge für die Einhaltung der zum Schutze des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften. .." (Das Bundesjagdgesetz ist aus 1952 !- Verordnung über die Jagdzeiten aus 1977) Das heißt in der Praxis, dass besonders vom Jagdschutz Hunde und Katzen, aber auch Beutegreifer im Visier stehen. Ein Jagdaufseher kontrolliert die Ausübung der Jagd vor allem bei Gesellschaftsjagden. Wobei dabei das Brauchtum der Jäger im Vordergrund steht und nicht unbedingt der Natur- oder Tierschutz. Verfehlungen werden üblicher Weise mit einer "Lage" für Alle gehandhabt! Nur selten werden Verfehlungen geahndet, sei denn, es gibt persönliche Hintergründe oder einen wirklich dienstbeflissenen Jagdaufseher.

6. Ist die Ausbildung der Jäger ausreichend und im Sinne des Tier- und Naturschutzes?
Das Durchschnittsalter der Jäger ist 57 Jahre. Ältere Jäger haben ihre Jägerprüfung meist vor Jahrzehnten abgelegt. Früher wurde kaum auf ökologische Zusammenhänge und Aspekte von Natur und Tierschutz eingegangen. Nachschulungen werden nicht abverlangt!
Im Standardlehrbuch zur Jägerprüfung werden neuere Erkenntnisse aus Tier-, Naturschutz und Ökologie kaum berücksichtigt und in den Jagdschulen meist sehr flach und nicht als wichtiger Schwerpunkt behandelt. Das nötige umfangreiche Wissen wird oft in Crashlehrgängen angeeignet. Es ist viel zu Viel in zu kurzer Zeit, was nur zum Auswendiglernen prüfungsrelevanter Inhalte führt. Entsprechend werden zwar die Jägerprüfungen bestanden, ist aber die Gefahr des Vergessens des kurzzeitig erworbenen Wissens sehr hoch.
Danach sind ein ganzes Jägerleben lang keine erneuten Prüfungen oder Weiterbildungen gefordert.

7. Ist die Jagd vorwiegend kommerziell ausgerichtet?
Die Sicherung des Jagdwertes ist ein Ziel der Jagdausübung. Oft fehlen Vermarktungsstrategien und kurzfristige Einnahmemaximierung zu Lasten des Reviers und der Nachbarn stehen im Vordergrund. Auch reine Verkaufsjagden erfreuen sich immer stärkerer Beliebtheit. Selten wird eine exakte Wildbretdokumentation geführt. Der DJV stellt fest: „Rund 11.100 Tonnen Wildfleisch vom Wildschwein und knapp 23.500 Tonnen von Hirsch, Reh und Co. verzehrten die Deutschen im Jagdjahr 2013/14.“ Schätzung: Nimmt man für Schwarzwild nur 5 und für das gesamte Reh- und Hirschwild nur 8 Euro pro Kilogramm an, ergibt sich ein Ertrag von mindestens 250 Millionen Euro. Da Wild im Laden oder Internet auch mit Preisen über 20 bis über 40 Euro pro Kilogramm, aber auch direkt privat unter der Hand verkauft wird, dürften die realen Zahlen noch bedeutend höher liegen.
Der gewinnträchtige Handel mit Trophäen ist hier nicht berücksichtigt.
Nebenbei: Wird der Handel kontrolliert? Bezahlen Jäger immer Steuern für verkauftes Wildfleisch?

8. Können die Mitglieder einer „Naturschutzorganisation“ zur öffentlichen Gefahr werden?
Jedes Jahr sterben in Deutschland bis zu 30 Menschen durch Jäger und Jagdwaffen. Dazu kommen die erschreckend vielen Fälle, bei denen das Opfer Folgeschäden behält. Um die 50 Jagdunfälle und Straftaten (10 Tote) wurden schon nur in diesem Jahr offiziell bekannt. Der Deutsche Jagdverband veröffentlichte die Zahlen der Jagdunfälle mit tödlicher Folge nur bis 2011 und die Anzahl der übrigen Jagdunfälle und Straftaten seiner Verbandsmitglieder überhaupt nicht.

9. Unterstützt der DJV Naturschutzorganisationen und wie ist das Verhältnis zur Bevölkerung?
Auszug aus der Satzung des DJV: " .… 2. Daneben werden Satzungszwecke als Dachverband insbesondere verwirklicht durch Förderung a) der Bekämpfung von Wildkrankheiten b) des Tierschutzes durch tierschutzgerechte Jagd c) und aktive Unterstützung anerkannter Naturschutzverbände ....."
Realität: Oft werden Mitglieder anerkannter Naturschutzorganisationen von Jägern ganz offen angefeindet oder beleidigt. Auch öffentlich werden die erheblichen Diskrepanzen zu Naturschutzorganisationen ersichtlich: „20. März 2015 - Unter dem Titel „Geht`s noch Herr Miller?“ attackiert der Geschäftsführer des Deutschen Jagdverbandes, Andreas Leppmann, den NABU gewohnt scharf und fährt einiges an sprachlicher Munition auf: Von „Schreibtisch-Naturschützern“, „Käseglocken-Naturschutz“, „Wolkenkucksheimen“ und mit „Füßen getretenem ehrenamtlichen Engagement“ ist die Rede. Alles nur, weil der NABU mehr Naturschutz im Jagdrecht fordert. ….“ Quelle:NABU
Der überwiegende Teil der Bevölkerung steht zurecht der Jagd gegenüber sehr kritisch. Ergebnis einer Umfrage: „84 Prozent der Bundesbürger halten es für wichtig, dass die Aspekte des Natur- und Tierschutzes durch die Jagdgesetze gestärkt werden. Dies ergab eine repräsentative Umfrage anlässlich der anstehenden Jagdgesetz-Novellierungen in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.“ Quelle: NABU
Möglichkeiten zur Wildbeobachtung für die Bevölkerung werden kaum eingeräumt, Nichtjäger gern vergrämt. Mehr als 10 000 Katzen und Hunde werden von Jägern pro Jahr erschossen.

10. Sind aktuelle Forderungen von Jagdverbänden mit Naturschutz vereinbar?
Ganz allgemein wird vom Jagdverband gesagt: „Im Verhältnis zwischen Regelungen des Jagdrechtes und des Naturschutzrechtes geht in der Regel die jagdrechtliche Regelung vor.“
So beschloss der Brandenburger Jagdverband am 11 Mai 2015 in Potsdam: „Wenn eine nachhaltig nutzbare Art in ihrem Bestand nicht gefährdet ist und dieser Zustand durch die Nutzung nicht in Frage gestellt wird, gehört sie ins Jagdrecht“und „Darüber hinaus forderte er die Überprüfung des Schutzstatus‘ des Wolfes auf europäischer Ebene. „Der Wolf muss dringend in Anhang 5 der FFH Richtlinie aufgenommen werden. Damit schaffen wir die Rahmenbedingungen, um den lokalen Erfordernissen entsprechend handeln zu können.“
Besonders in Brandenburg gab es immer wieder illegale Wolfstötungen!

Der NABU sagt: „Die Sichtweise des DJV auf den Wolf ist immer noch ausschließlich anthropozentrisch geprägt: Demnach werden Tiere lediglich danach bewertet, ob sie für den Menschen nützlich sind. Diese Sichtweise hat in der Vergangenheit zur Ausrottung zahlreicher Tierarten geführt und ist aus heutiger Sicht längst überholt. Tierarten müssen im Zusammenhang und Wechselspiel untereinander sowie von Lebensräumen beurteilt werden. „

Der Landesjagdverband Baden Würtenberg stellte am 11.4.2016 folgende Forderungen nach dem dort seit April 2015 ein neues Jagdgesetz in Kraft trat, welches mehr auf Ökologie ausgerichtet ist.:
„... 1.Schwarzwild -Abschaffung der Jagdruhe auf Schwarzwild im März und April,
Zulässigkeit der Kirrung in dieser Zeit
2. Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für ein freiwilliges Wildschadensausgleichssystem unter Berücksichtigung der besonderen Verantwortung der Jagdausübungsberechtigten;
3. Fuchsbejagung: -Zulassung der Bejagung der Jungfüchse ab 1. Mai unabhängig von einer Hegegemeinschaft, -Fuchsbejagung am Naturbau mit Ausnahme von durch Dachse befahrene Baue
4. Abschaffung des Fütterungsverbotes für Schalenwild, insbesondere Rehwild ……“

Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. fordert zur Wiederansiedlung des Luchse im Pfälzer Wald: „ … Die aktive Auswilderung von Großraubsäugern muss auf die Wildart Luchs und hier auf den einzigen geeigneten Lebensraum in Rheinland-Pfalz, den Pfälzerwald, beschränkt bleiben...“

Auch in der Volksinitiative für ein ideologiefreies, praxisgerechtes Jagdrecht in NRW ist zu erkennen, in welcher Weise sich die Jagdverbände gegen die Einführung von mehr Arten-, und Tierschutz wehren:
„Unsere Forderungen :
-Ausdehnung der Hegepflicht und des Aneignungsrechtes durch Wiederherstellung des jagdrechtlichen Tierartenkatalogs auf alle heimischen Tierarten im Sinne von § 2 Abs. 1 BJG,-angemessene Jagdzeiten auf nicht im Bestand bedrohte Wildarten,
-Erleichterung von Schonzeitaufhebungen zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden,-Sicherstellung einer flächendeckenden Bejagungsmöglichkeit,
Jagdbeschränkungen und Jagdverbote (auch in Schutzgebieten) müssen die Ausnahme bleiben,
-Stärkung des Jagdschutzes,
-Verbesserung des Wildschutzes und des Schutzes von Bodenbrütern durch praxisgerechte Regelungen zur Fang- und Baujagd sowie zur Prädatorenbejagung,
-Wiedereinführung praxis- und tierschutzgerechter Regelungen zum Füttern und Kirren von Wild,
-tierschutzgerechte Regelungen zur Ausbildung von Jagdhunden, die sich am Einsatz der Hunde in der Jagdpraxis orientieren,
-wirksamer rechtlicher Schutz aller jagdlichen Einrichtungen vor widerrechtlicher Benutzung und vor Beschädigung,-Stärkung der an demokratischen Grundsätzen ausgerichteten Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Jagdrechtsinhaber und Jäger bei jagdbehördlichen Entscheidungen,
-unverzügliche Abschaffung der Jagdabgabepflicht für alle Jagdscheininhaber,
-strikte Trennung der Rechtskreise Jagdrecht und Naturschutzrecht durch Aufnahme einer umfassenden Unberührtheitsklausel im Landesnaturschutzgesetz.“

Das sind nur einige Beispiele für Aussagen und Forderungen von Jagdverbänden, die dem Naturschutz widersprechen.
Wildtiere sind nach § 960 BGB herrenlos somit nicht Eigentum von Jägern oder Waldbesitzern. Trotzdem wird des öfteren aus Jägeraussagen ersichtlich, dass sie das Wild als ihr Eigentum betrachten. Hier dazu eine beispielhaft stehende Überschrift „Wölfe räubern Jägern die Reviere leer“ aus der Märkischen Allgemeinen Zeitung vom 15.10.16. Das ist auch eine Aussage deren Wahrheitsgehalt stark anzuzweifeln ist.

In einem anderen Zusammenhang sah sich der Jagdverband NRW als "Treuhänder der frei lebenden Tierwelt".

Es gibt in Deutschland ca. 380 000 Jagdscheininhaber das entspricht unter das 0,005 fache der Bevölkerung.

Kann geduldet werden, dass sich weit unter 0,5 % der Bevölkerung als alleinige Herrscher über unsere Tierwelt aufspielen ohne die Einhaltung von wirklichem Natur-, Arten-, und Tierschutz zu akzeptieren und umzusetzen, wie die überwiegende Mehrheit der Bewohner unseres Landes und unsere Gesetze es fordern?

Quellen und Links:
https://dejure.org/gesetze/UmwRG/3.html
http://www.idowa.de/inhalt.roding-sinnlose-jagd-auf-schwaene-die-meisten-landen-in-der-muelltonne.b77fc429-d3dc-46aa-a5dd-0dfab150b976.html,
http://www.ostsee-zeitung.de/Vorpommern/Stralsund/Jaeger-erschiessen-mehr-als-50-Schwaene
https://www.jagdverband.de/node/3304
http://www.vier-pfoten.de/files/Germany/Wildtiere/PDFs/Jagdtabelle.pdf
https://www.nabu-naturschutzstation.de/de/19-aktuelles/884-nabu-fordert-abschaffung-der-gaensejagd-in-nrw
https://niedersachsen.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/vogelarten/gaense/07302.html
http://www.kreisjaegerschafthagen.de/djv-lehnt-einseitige-forderungen-nach-wald-vor-wild-ab.html
http://www.waldwissen.net/waldwirtschaft/schaden/wild/fva_wildverbiss_anmerkungen/index_DE
http://www.wasjaegerverschweigen.de/
https://www.youtube.com/watch?v=xeknVbfzT_w
http://www.bfr.bund.de/cm/343/bleibelastung-von-wildbret-durch-verwendung-von-bleimunition-bei-der-jagd.pdf
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/schleswig-holstein_magazin/Tierschutz-Nachwuchsjaeger-werden-zum-Problem,shmag42076.html
https://lehrundlern.heintges.de/
http://www.sol.de/neo/nachrichten/saarbruecken/Saarbruecken-Euro-Fleisch-Schuesse-Staatskassen-Private-Geschaefte-mit-Wildbret-beim-Saar-Forst;art34275,4805960
http://www.peta.de/jagdunfaelle#.WACCT_CLShe
http://www.abschaffung-der-jagd.de/fakten/index.html
http://www.abschaffung-der-jagd.de/menschenalsjaegeropfer/jagdunfaelle---straftaten-016/index.htmlhttps://www.nabu.de/news/2015/03/18563.html
https://www.jagdverband.de/content/j%C3%A4ger-fordern-anpassung-des-schutzstatus-von-biber-und-wolf
http://www.landesjagdverband.de/detail/artikel/landesjaegertag-2016/a/show/
http://www.ljv-nrw.de/inhalt/ljv/volksinitiative/intro-volksinitiative/volksinitiative-fur-ein-ideologiefreies-praxisgerechtes-jagdrecht-in-nrw/6_20679.html
https://www.youtube.com/watch?v=22QvtG3FsYI&feature=youtu.be
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