Turkey - Strassentiere Tuerkei -Tierschutzgesetz

 

Sehr  geehrter Innenminister der turkischen Republik,

seit 5 Jahren ist das turkische Tierschutzgesetz Paragraph 5199 in Kraft. 

Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinden, Strassentiere zu impfen, zu kastrieren und zu rehabilitieren.

Stattdessen ziehen die Mehrzahl der Gemeinden vor, die Strassentiere  oeffentlich oder verdeckt zu toeten.

Durch die Vernachlaessigung der Impfpflicht treten in vielen Staedten, Gemeinden und Doerfern Tollwutvorffaelle auf.

In diesen Faellen vollziehen die Gemeinden sofort  den Paragraph 3285, indem sie die an dieser Situation  schuldlosen Strassentiere,  aufgrund eines Krankheitsverdachtes, umbringen.

Eine Praeventionsmassnahme in der Form der Toetung der sog.  Krankheitstraeger  anstelle der Bekaempfung der eigentlichen Ursache ist keine Loesung fuer dieses Jahrhundert.

Durch  dieses Handeln kann man nur eine sehr kurzzeitige Unterdrueckung des Ursprungs erzielen.

Auf der einen Seite, fordern die Gesetze der Tuerkischen Republik  diesen Ursprung des Problems durch Impfungen zu bekaempfen.

Auf der anderen Seite, werden die Gemeinden, die die Strassentiere toeten, von dem  Innenministerium der tuerkischen Republik  ohne Verhaengung von den  strafrechtlichen  Sanktionen, gedeckt.

Unsere Fragen an Sie:

Wie kann ein Gesetz  wirksam  und glaubhaft sein,  wenn es  bei Nichteinhaltung Strafe beinhaltet, jedoch nicht mit Strafe belegt wird?

Durch die Vernachlaessigung und  Nichterfuellung der den  Gemeinden auferlegten Pflichten bezgl. Strassentiere, soll Tollwut ausgebrochen sein.

Wie soll das Tierschutzgesetz umgesetzt werden, wenn man die Gemeinden nicht  strafrechtlich verfolgt, die gegen die Bestimmungen der Gesetzgebung verstossen?

Daher bitte ich Sie mir  Auskunft zu erteilen.

 

Sehr  geehrter Innenminister der tuerkischen Republik,

seit 5 Jahren ist das tuerkische Tierschutzgesetz Paragraph 5199 in Kraft. 

Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinden, Strassentiere zu impfen, zu kastrieren und zu rehabilitieren.

Stattdessen ziehen die Mehrzahl der Gemeinden vor, die Strassentiere  offentlich oder verdeckt zu toeten.

Durch die Vernachlaessigung der Impfpflicht treten in vielen Staedten, Gemeinden und Doerfern Tollwutvorfaelle auf.  In diesen Faellen vollziehen die Gemeinden sofort  den Paragraph 3285, indem sie die an dieser Situation  schuldlosen Strassentiere,  aufgrund eines Krankheitsverdachtes, umbringen.

Eine Praeventionsmassnahme in der Form der Toetung der sog.  Krankheitstraeger  anstelle der Bekaempfung der eigentlichen Ursache ist keine Loesung fuer dieses Jahrhundert. Durch  dieses Handeln kann man nur eine sehr kurzzeitige Unterdrueckung des Ursprungs erzielen.

Auf der einen Seite, fordern die Gesetze der Tuerkischen Republik  diesen Ursprung des Problems durch Impfungen zu bekaempfen.

Auf der anderen Seite, werden die Gemeinden, die die Strassentiere toeten, von dem  Innenministerium der tuerkischen Republik  ohne Verhaegung von den  strafrechtlichen  Sanktionen, gedeckt.

Unsere Fragen an Sie:

Wie kann ein Gesetz  wirksam  und glaubhaft sein,  wenn es  bei Nichteinhaltung Strafe beinhaltet, jedoch nicht mit Strafe belegt wird?

Durch die Vernachlaessigung und  Nichterfuellung der den  Gemeinden auferlegten Pflichten bezgl. Strassentiere, soll Tollwut ausgebrochen sein.

Wie soll das Tierschutzgesetz umgesetzt werden, wenn man die Gemeinden nicht  strafrechtlich verfolgt, die gegen die Bestimmungen der Gesetzgebung verstossen?

Daher bitte ich Sie mir  Auskunft zu erteilen.

 

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