Intersexuelle Müssen Anerkannt werden!

    Pro Jahr kommen in der Schweiz rund 40 Kinder zur Welt, bei denen nicht klar gesagt werden kann, ob es ein Mädchen oder ein Junge ist. Daneben gibt es weitere Kinder, deren spätere geschlechtliche Entwicklung zu dieser Unklarheit führt. Aus medizinischer Sicht gibt es dabei sehr unterschiedliche Situationen. In manchen Fällen besteht unmittelbar Lebensgefahr, und es muss rasch gehandelt werden. In anderen Fällen gibt medizinisch gesehen keinen Handlungsbedarf.

    In der Vergangenheit wurden indes viele Kinder mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen auch ohne medizinische Notwendigkeit rasch nach der Geburt operiert, um ihnen ein Geschlecht zuzuweisen. Diese Eingriffe haben in vielen Fällen erhebliche Folgeschäden und schweres Leid bei den Betroffenen verursacht; zudem geschahen sie teils ohne das Einverständnis oder gar das Wissen der Eltern.

    Aus heutiger Sicht verstossen solche frühen, vermeidbaren Eingriffe gegen das geltende Recht auf körperliche Unversehrtheit. Wenn immer möglich muss mit irreversiblen Behandlungen zugewartet werden, bis das Kind alt genug ist und selbst darüber entscheiden kann.
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