Kindergeld sollte kein Machtinstrument für die Entscheidungsprämisse des Wohnortes des Kindes auch kein Schieberegler für sein jahrelanges Einbehaltung durch die Behörden sein. Dies schafft vermeidbare Dilemmasituationen und oft jahrelange Konflikte in betroffenen Familien. Als eine grundlegende Sozialleistung für bedürftige Familien ist das Kindergeld ganzheitlich, nachhaltig, familienorientiert und unmittelbar auszuzahlen. Dabei darf kein Familienmitglied diskriminiert oder mutwillig benachteiligt werden. Die vertrauensvolle Bindung des Kindes zu beiden Eltern ist ein gleichermaßen unantastbarer Wert, die nicht zur Bevorteilung eines Elternteils zu Erlangung einer Kindergeldberechtigung missbraucht werden darf.