Verbot von Tierversuchen für Haushaltsprodukte !

  • al: Sascha V
  • destinatario: Europäisches Parlament
Haushaltsprodukte können auf ihre Sicherheit ohne den Einsatz von Tierversuchen getestet werden. Dennoch sind Tierversuche nach wie vor hierfür erlaubt, obwohl das deutsche Tierschutzgesetz Tierversuche für Waschmittel in §7 Absatz 4 bereits seit 1987 verbietet. Unter den Begriff Waschmittel fallen auch alle möglichen Haushaltsreiniger wie Spülmittel und Bodenreiniger. Aber die meisten Substanzen werden hier nach dem Chemikalienrecht getestet. Zudem dürfen Haushaltsprodukte, die an Tieren getestet wurden, nach Deutschland importiert und hier verkauft werden. Nur ein EU-weites Vermarktungsverbot von Haushaltsprodukten, die an Tieren getestet wurden, würde dieses verhindern.
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