EU-Verordnung beschneidet Alternativen zu Antibiotika

Die EU will den Einsatz von Antibiotika bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, verringern. Der geplante Entwurf für eine neue Verordnung für Tierarzneimittel verkehrt dieses Ziel jedoch ins Gegenteil, da es Alternativen der Naturheilkunde unnötig bürokratisiert und ihre Anwendung stark einschränkt.
Sollen Tiere künftig nur noch solche Arzneimittel erhalten dürfen, die ausdrücklich als Tierarzneimittel zugelassen sind? Soll die Bandbreite der natürlichen Therapiemittel geschmälert und verteuert werden? Wir fordern: NEIN!! Denn das würde den Einsatz von zurzeit noch erhältlichen naturheilkundlichen Arzneimitteln und Mitteln zur Gesunderhaltung und Pflege wie z.B. Kräutern, faktisch unmöglich machen. Die Verordnung kann dazu führen, das eine ganze Reihe von Medikamenten pflanzlichen Ursprungs sowie homöopathische Arzneimittel, die bisher ohne Gefahr für Mensch und Tier einsetzbar sind, vom Markt verschwinden oder nur auf Verschreibung des Tierarztes erhältlich sind. Biolandwirte, Tierhalter und Tierheil-
praktiker verlieren wichtige natürliche Therapiemöglichkeiten für Tiere. Naturheil-
kundliche Arznei- und Heilmittel haben kaum unerwünschte Nebenwirkungen und verurschen i.d.R. weder Rückstände in Milch, Eiern und Fleisch noch in den Ausschei-
dungen der Tiere. Setzen Sie sich mit Ihrer Stimme dafür ein, dass die zuständige deutsche Vertretung in der EU dem Verordnungsentwurf für Tierarzneimittel (2014) COM 558 nicht zustimmt und Homöopathika und Naturheilmittel für Tiere weiterhin eingesetzt werden dürfen.
Unterzeichnen Sie jetzt die Petition!!
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/ 2015/ 10/ 28/Petition 61871.html
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