UNGERECHTE BEITRAGSBERECHNUNG IN DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG

Ich bin freiwilliges Mitglied bei der Techniker Krankenkasse als gesetzliche Versicherung und meine Ehefrau ist Mitglied einer privaten Krankenversicherung. Ich bekomme eine sehr niedrige Rente , muss aber mehr als die Hälfte derselben als Beitrag zu meiner Krankenversicherung entrichten , weil die gesetzlich Regelung es so will indem die Rente meiner Ehefrau zu meiner Rente hinzugerechnet wird. Die Begründung des Gesetzgebers und der Krankenkasse sind , dass meine Ehefrau nicht in die Solidargemeinschaft einzahlt , verschweigen aber dass meine Ehefrau ja auch NICHT die Solidargemeinschaft im Krankheitsfall belastet. Seit Beginn der Rentenzahlungen im Jahre 2005 habe ich deshalb jedes Jahr bei Rentenerhöhungen die Erhöhung direkt an die Krankenkasse abgeben müssen. Würde ich nur mit meiner Rente zur Zahlung der Beiträge herangezogen werden , bräuchte ich derzeit "nur" circa 65,00 EURO anstatt 235,00 EURO zahlen. Außerdem ist es eine verfassungsmäßige Ungleichbehandlung wenn zum Beispiel Beamte oder Parlamentarier nicht zu einer Zahlung herangezogen werden wenn dessen Ehegatte privat versichert ist. Hinzu kommt , dass meine Ehefrau mit ihrer Rente meinen Beitrag subventionieren muss.

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