Sehr geehrter Innenminister der turkischen Republik,
seit 5 Jahren ist das turkische Tierschutzgesetz Paragraph 5199 in Kraft.
Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinden, Strassentiere zu impfen, zu kastrieren und zu rehabilitieren.
Stattdessen ziehen die Mehrzahl der Gemeinden vor, die Strassentiere oeffentlich oder verdeckt zu toeten.
Durch die Vernachlaessigung der Impfpflicht treten in vielen Staedten, Gemeinden und Doerfern Tollwutvorffaelle auf.
In diesen Faellen vollziehen die Gemeinden sofort den Paragraph 3285, indem sie die an dieser Situation schuldlosen Strassentiere, aufgrund eines Krankheitsverdachtes, umbringen.
Eine Praeventionsmassnahme in der Form der Toetung der sog. Krankheitstraeger anstelle der Bekaempfung der eigentlichen Ursache ist keine Loesung fuer dieses Jahrhundert.
Durch dieses Handeln kann man nur eine sehr kurzzeitige Unterdrueckung des Ursprungs erzielen.
Auf der einen Seite, fordern die Gesetze der Tuerkischen Republik diesen Ursprung des Problems durch Impfungen zu bekaempfen.
Auf der anderen Seite, werden die Gemeinden, die die Strassentiere toeten, von dem Innenministerium der tuerkischen Republik ohne Verhaengung von den strafrechtlichen Sanktionen, gedeckt.
Unsere Fragen an Sie:
Wie kann ein Gesetz wirksam und glaubhaft sein, wenn es bei Nichteinhaltung Strafe beinhaltet, jedoch nicht mit Strafe belegt wird?
Durch die Vernachlaessigung und Nichterfuellung der den Gemeinden auferlegten Pflichten bezgl. Strassentiere, soll Tollwut ausgebrochen sein.
Wie soll das Tierschutzgesetz umgesetzt werden, wenn man die Gemeinden nicht strafrechtlich verfolgt, die gegen die Bestimmungen der Gesetzgebung verstossen?
Daher bitte ich Sie mir Auskunft zu erteilen.
Sehr geehrter Innenminister der tuerkischen Republik,
seit 5 Jahren ist das tuerkische Tierschutzgesetz Paragraph 5199 in Kraft.
Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinden, Strassentiere zu impfen, zu kastrieren und zu rehabilitieren.
Stattdessen ziehen die Mehrzahl der Gemeinden vor, die Strassentiere offentlich oder verdeckt zu toeten.
Durch die Vernachlaessigung der Impfpflicht treten in vielen Staedten, Gemeinden und Doerfern Tollwutvorfaelle auf. In diesen Faellen vollziehen die Gemeinden sofort den Paragraph 3285, indem sie die an dieser Situation schuldlosen Strassentiere, aufgrund eines Krankheitsverdachtes, umbringen.
Eine Praeventionsmassnahme in der Form der Toetung der sog. Krankheitstraeger anstelle der Bekaempfung der eigentlichen Ursache ist keine Loesung fuer dieses Jahrhundert. Durch dieses Handeln kann man nur eine sehr kurzzeitige Unterdrueckung des Ursprungs erzielen.
Auf der einen Seite, fordern die Gesetze der Tuerkischen Republik diesen Ursprung des Problems durch Impfungen zu bekaempfen.
Auf der anderen Seite, werden die Gemeinden, die die Strassentiere toeten, von dem Innenministerium der tuerkischen Republik ohne Verhaegung von den strafrechtlichen Sanktionen, gedeckt.
Unsere Fragen an Sie:
Wie kann ein Gesetz wirksam und glaubhaft sein, wenn es bei Nichteinhaltung Strafe beinhaltet, jedoch nicht mit Strafe belegt wird?
Durch die Vernachlaessigung und Nichterfuellung der den Gemeinden auferlegten Pflichten bezgl. Strassentiere, soll Tollwut ausgebrochen sein.
Wie soll das Tierschutzgesetz umgesetzt werden, wenn man die Gemeinden nicht strafrechtlich verfolgt, die gegen die Bestimmungen der Gesetzgebung verstossen?
Daher bitte ich Sie mir Auskunft zu erteilen.
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