Einschläfern von Hunden, ergänzende Regelung §17 TierSchG. Nr1.

  • von: Hundewelten Deutschland
  • empfänger: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Veterinärämter, Tierärzte, Hundehalter

Grundsätzlich müssen für ein Einschläfern 4 unabdingbare Kriterien beachtet werden, da die Gefahr von unnötiger Euthanasie bei Hunden stark ansteigt!

1. Unheilbare Erkrankung (bestätigt durch Blutbild oder Histologie)
2. Zweite Diagnose (zweiter Tierarzt, der zum selben Ergebnis kommt)
3. Medikamente wirken nicht mehr (Palliativtherapie ist notwendig)
4. Frisst und trinkt nichts mehr (über mehr als 3 Tage)

Diese Kriterien müssen bindend für Tierärzte gelten. Aufgrund unserer 12 jährigen Erfahrung an vorderster Front erleben wir leider immer wieder vorschnelle Euthanasie bei Hunden. Die Gründe sind: fehlende oder unzureichende Diagnosen, halbherzige und kontraproduktive Therapieansätze, fehlende Aufklärung des Hundehalters, fehlende Bedenkzeit für den Hundehalter.

Grundsätzlich müssen für ein Einschläfern 4 unabdingbare Kriterien beachtet werden, da die Gefahr von unnötiger Euthanasie bei Hunden stark ansteigt!

1. Unheilbare Erkrankung (bestätigt durch Blutbild oder Histologie)
2. Zweite Diagnose (zweiter Tierarzt, der zum selben Ergebnis kommt)
3. Medikamente wirken nicht mehr (Palliativtherapie ist notwendig)
4. Frisst und trinkt nichts mehr (über mehr als 3 Tage)

Diese Kriterien müssen bindend für Tierärzte gelten. Aufgrund unserer 12 jährigen Erfahrung an vorderster Front erleben wir leider immer wieder vorschnelle Euthanasie bei Hunden. Die Gründe sind: fehlende oder unzureichende Diagnosen, halbherzige und kontraproduktive Therapieansätze, fehlende Aufklärung des Hundehalters, fehlende Bedenkzeit für den Hundehalter.

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