Verbot von Tierversuchen für Haushaltsprodukte !

  • von: Sascha V
  • empfänger: Europäisches Parlament
Haushaltsprodukte können auf ihre Sicherheit ohne den Einsatz von Tierversuchen getestet werden. Dennoch sind Tierversuche nach wie vor hierfür erlaubt, obwohl das deutsche Tierschutzgesetz Tierversuche für Waschmittel in §7 Absatz 4 bereits seit 1987 verbietet. Unter den Begriff Waschmittel fallen auch alle möglichen Haushaltsreiniger wie Spülmittel und Bodenreiniger. Aber die meisten Substanzen werden hier nach dem Chemikalienrecht getestet. Zudem dürfen Haushaltsprodukte, die an Tieren getestet wurden, nach Deutschland importiert und hier verkauft werden. Nur ein EU-weites Vermarktungsverbot von Haushaltsprodukten, die an Tieren getestet wurden, würde dieses verhindern.
Petition unterzeichnen
Petition unterzeichnen
Sie haben JavaScript deaktiviert. Es kann sein, dass Ihre Website ohne JavaScript nicht richtig funktioniert.

Datenschutzpolitik

Wenn Sie hier unterzeichnen, akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen von Care2
Sie können Ihre E-Mail-Abonnements jederzeit verwalten.

Sie haben Probleme, dies zu unterzeichnen? Informieren Sie uns.