ENG: A dutch investor is planning to reactivate a former communistic factory farm for up to 67 000 pigs without daylight, fresh air nor straw in Hassleben, East-Germany. We ask the Federal State Environmental office of Brandenburg to reject Mr van Gennip's application for such gigantic "farm" does not comply with European directives for the protection of pigs and it is against the dignity of animals. We appeal to your ethical and judicial judgment: Save the life of thousands of pigs. Do not suffer animals in such inhumane industrial conditions which also have an negative ecological impact to the environment due to well known pollution of factory farming.
DEU: Ein holl�ndischer Investor plant im brandenburgischen Hassleben eine ehemalige DDR-Schweinezucht und -mast mit bis zu 67 000 internierten Tieren zu reaktivieren: Ohne Tageslicht, Frischluft oder Stroh. Wir m�chten erwirken, dass das Landesumweltamt Brandenburg den Antrag von Herrn van Gennip ablehnt, da die Tierfabrik Europ�isches Recht und vor allem die W�rde des Tieres verletzt.Wir appellieren an Ihr ethisches und rechtliches Urteilsverm�gen: Geben Sie dem Leben der Schweine eine Chance. Lassen Sie nicht zu, dass in Hassleben tausende Tiere in unw�rdigen Verh�ltnissen gehalten werden und dort die Umwelt mit den bekannten Auswirkungen der Schweineintensivhaltung ruiniert wird.
Image: FarmSanctuary.org - Sows in gestation crates as it is planned in Hassleben.
Schrecken bereitet vieles - nichts tieferen Schrecken als der Mensch. - Sophokles, Antigone
Sehr geehrter Herr Ministerpr�sident,
Leser von Internetberichten im In- und Ausland sind beunruhigt �ber die Pl�ne des holl�ndischen M�sters van Gennip, im brandenburgischen Ha�leben eine gigantische Tierfabrik zu errichten. Von Prag aus, wo ich lebe, konnte ich mit �sterreichischen und deutschen Tierschutzinteressierten auf den Seiten der B�rgerinitiative Kontra Industrieschwein und der des Deutschen Tierschutzbundes die Entwicklung des Genehmigungsverfahrens verfolgen. Ich m�chte Ihnen mit diesem Schreiben die einzelnen Details der EU-Richtlinien anhand von Praxis-Beispielen n�her bringen und au�erdem die in der Online-Petition gesammelten Unterschriften von besorgten Lesern �bermitteln, die gegen eine Neuinstallation der Schweinem�sterei Ha�leben gestimmt haben.
Der erste Antrag ist auf Grund von M�ngeln und abzusehenden Umweltsch�den der Umgebung abgelehnt worden. Wie steht es aber mit den von der Europ�ischen Union vorgeschriebenen Richtlinien zum Schutz von Schweinen? Eine Anlage mit bis zu 67.000 Schweinen verst��t ebenso gegen das Tierschutzgesetz, wie auch gegen EU-Richtlinien und muss schon deshalb abgelehnt werden. Gutachten und Berichte vom Deutschen Tierschutzbund, Die Tierfreunde e.V. oder dem �sterreichischem Verein gegen Tierfabriken (VGT) best�tigen eindeutig, dass industrielle Schweinemastanlagen in solchen Ausma�en rechtswidrig sind, weil sie in mehreren Punkten der artgerechten Haltung von Schweinen widersprechen.
Ich m�chte Ihnen hier einige Eindr�cke vermitteln, die ich selbst in Schweinemastanlagen mit nur 3000 internierten Tieren gesammelt habe. Von au�en wirkt so eine Anlage wie ein richtiges Konzentrationslager, Stacheldraht ringsherum, die sehr langen grauen, fensterlosen St�lle in schlechtem baulichen Zustand, wahrscheinlich noch aus kommunistischen Zeiten. Vor dem Eingang der St�lle oder in der Seuchenbox liegen regelm��ig d�nne, rosa K�rper - tote Schweine. Ein schreckliches Br�llen ist regelm��ig zur F�tterungszeit zu vernehmen, Grunzlaute und Quieken vermischt zu einem angst einfl��enden Ger�uschsturm, der �ber die Stra�en und die umliegenden H�user hin wegfegt. Das w�rde der Richtlinie 2001/93/EG Kapitel 1.1 widersprechen:
In dem Teil eines Geb�udes, in dem die Schweine gehalten werden, sind Ger�uschpegel von 85 dBA oder mehr sowie dauerhafter oder pl�tzlicher L�rm zu vermeiden.
Wenn ca. 1000 Schweine in einem Stall gehalten werden, dann ist solcherart L�rm gar nicht vermeidbar, demnach die meisten der industriellen Mastanlagen generell nicht EU-konform.
Danach werden die verstorbenen Tiere gew�hnlich in einen separaten Raum abtransportiert: ausgewachsene und junge Schweine, manche mit gro�en, geschwollenen B�uchen, angebissenen Ohren oder unnat�rlich rot verf�rbt. Zum Beispiel sind acht Tiere als w�chentlicher Verlust f�r einen Bestand von 3000 Tieren nichts ungew�hnliches in der strohlosen, konventionellen Schweinemast: Das sind 137 tote Schweine in einem Mastdurchgang von 120 Tagen. Jeden Tag stirbt ein krankes Tier, ohne dass ein Tierarzt die Erkrankten jemals sehen w�rde, da das Personal gar nicht jedes einzelne Tier t�glich in Augenschein nehmen kann. Laut Antrag f�r Ha�leben w�rden auf 85 000 Schweine ca. 50 Mitarbeiter kommen, das w�re ein Arbeiter f�r 1700 Tiere oder 3,5 Sekunden, die ein Arbeiter pro Tag Zeit h�tte, um ein Tier zu kontrollieren! Das widerspricht der Richtlinie 98/58/EG �ber den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere, Anhang 1, Personal:
F�r die Tierpflege muss gen�gend Personal vorhanden sein [...]und widerspricht ebenda Anhang 2, Kontrollen:
Alle Tiere in Haltungssystemen, bei denen das Wohlergehen der Tiere von regelm��iger menschlicher Versorgung abh�ngig ist, m�ssen mindestens einmal am Tag kontrolliert werden.
Wie soll eine Person allein mehrere hundert oder tausend Tiere jeden Tag einzeln kontrollieren, damit alle Wunden oder innere Krankheiten entdeckt werden? Wie soll das praktisch ablaufen? In den industriellen Tierfabriken wird wegen einem erkranktem Tier kein Tierarzt gerufen. Wenn das Schwein nicht an den Folgen seiner Krankheit stirbt, dann verdurstet oder verhungert es, weil es sich nicht zum Trog oder der Tr�nke bewegen kann. Die toten Tiere werden dann vielleicht beim F�tterungsdurchgang entdeckt und an Drahtschn�ren herausgezogen. Die Artgenossen in der Bucht m�ssen bis dahin mit einem Kadaver eng zusammenleben. Widerspricht Richtlinie 98/58/EG �ber den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere, Artikel 3:
[...] dass der Eigent�mer oder Halter alle geeigneten Ma�nahmen trifft, um das Wohlergehen seiner Tiere zu gew�hrleisten und um sicherzustellen, dass den Tieren keine unn�tigen Schmerzen, Leiden oder Sch�den zugef�gt werden.
Der beschriebene Fall eines kranken Tieres in Intensivhaltung widerspricht au�erdem ebenda, Anhang Kontrollen, Absatz 4:
Weist ein Tier Anzeichen einer Krankheit oder Verletzung auf, so muss es unverz�glich ordnungsgem�� versorgt werden; spricht ein Tier auf diese Ma�nahme nicht an, so ist so rasch wie m�glich ein Tierarzt hinzuzuziehen. Erforderlichenfalls sind die kranken oder verletzten Tiere gesondert in angemessenen Unterk�nften unterzubringen und gegebenenfalls mit trockener und angenehmer Einstreu zu versehen.
In der Intensivschweinemast kommt es oft vor, dass der Betreiber aus Kostengr�nden, das Licht nur zur F�tterungszeiten anschaltet, also im schlimmsten Fall nur ein bis drei Mal am Tag. Da die St�lle nicht �ber normale Fenster oder f�r die Stallfl�che proportional zu kleine Lichtschlitze verf�gen, bekommen die Schweine w�hrend der gesamten Haltung kein Tageslicht zu sehen und unzureichend Kunstlicht. Das widerspricht der Richtlinie 2001/93/EG Kapitel 1.2:
Schweine m�ssen mindestens acht Stunden pro Tag bei einer Lichtst�rke von mindestens 40 lux gehalten werden.
Kein Veterin�ramt kann diese Regelung jeden Tag in solchen gigantischen Anlagen kontrollieren.
Eine industrielle Schweinemast mit 67 000 Tieren steht auch im krassen Gegensatz zu dem was in Richtlinie 98/58/EG Anhang 7 zum artgerechten Platzbedarf und Bewegungsfreiheit vermerkt ist:
Die der praktischen Erfahrung und wissenschaftlichen Erkenntnissen nach artgerechte Bewegungsfreiheit eines Tieres darf nicht so eingeschr�nkt sein, dass dem Tier unn�tige Leiden oder Sch�den zugef�gt werden.
Die unzureichenden Haltungsbedingungen von Schweinen wurden von der EU-Kommission schon 1997 folgenderma�en kritisch zusammengefasst:
Die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Veterin�rausschusses vom 30. September 1997 enth�lt Schlussfolgerungen dahin gehend, dass Schweine in einem Umfeld leben sollten, das es ihnen gestattet, ihren Bewegungs- und Sp�rtrieb zu befriedigen, und dass die Tiere wegen akuten Platzmangels in den derzeitigen Haltungssystemen nicht ausreichend gesch�tzt sind. (Richtlinie 2001/88/EG, Absatz 4)
Ein weiterer tierqu�lerischer Punkt, der dem Investor van Gennip schon in seinem Schweinelager in Sandbeiendorf nachgewiesen wurde, ist die fehlende Sauberkeit, wie man in den Filmaufnahmen und Fotomaterial von Die Tierfreunde e.V. sehen kann. In Richtlinie 91/630/EWG Anhang 8 steht aber:
... damit jedes Schwein einen sauberen Platz zum Liegen hat ...
und in Anhang 11 ebenda:
... Die Fl�che zum Liegen muss bequem, sauber und ausreichend drainiert sein und darf den Schweinen keinen Schaden zuf�gen.
Bei den Aufnahmen in Sandbeiendorf waren viele Maden und Fliegenlarven unter den Spaltb�den zu sehen, die sich auf dem Kot und Urin der Tiere befanden. Bei der Haltung auf Spaltb�den als solches, kann man nicht von einem sauberen Ort zum Leben und Liegen reden, da sich die Tiere ihr ganzes Leben �ber ihren eigenen Kot aufhalten m�ssen. Die schlechte Luft in den beengten St�llen f�hrt au�erdem zu Lungensch�den.
Dass Schweine nat�rliches Material und Gegenst�nde zur Besch�ftigung brauchen wird ebenda im Anhang 16 vermerkt:
Neben den �blichen Vorkehrungen zur Verhinderung von Schwanzbei�en und sonstigem Fehlverhalten m�ssen alle Schweine unter Ber�cksichtigung der Haltungsbedingungen und der Besatzdichte �ber Stroh oder anderes geeignetes Material bzw. Gegenst�nde verf�gen, um ihre verhaltensm�ssigen Bed�rfnisse zu befriedigen.
Eine Haltungsform mit fehlendem Freiraum und ohne Stroh f�hrt zu Langeweile und Aggressionszunahme, zu Passivit�t und Kauerstellung und vermehrtem Liegen der Tiere, was sie in artgerechter Haltung niemals tun w�rden. Die Tiere werden in der Intensivhaltung zu schnell gem�stet: Innerhalb von 120 Tagen nehmen sie um die 70 kg zu, was die Knochen und das Herzkreislaufsystem �berlastet; wie oben beschrieben sterben viele der Tiere an Herzversagen, nur hervorgerufen durch die nicht artgerechte Haltungsform. Der harte Spaltenboden verursacht Klauenverletzungen und Gelenkentz�ndungen, die keine tier�rztliche Betreuung bekommen, wie man auch bei den Tieren in Sandbeiendorf im Film nachweisen konnte.
Die genauen Ausf�hrungen in EU-Richtlinien zeugen davon, dass man in Europa erkannt hat, dass konventionelle Schweineintensivzucht und -haltung nicht mehr zeitgem�� ist. Wenn Herr van Gennip in seiner holl�ndischen Heimat keine Genehmigung mehr bekommt, Schweine zu m�sten, dann ist das kein Zeichen daf�r, es stattdessen woanders in der EU fortzuf�hren. Wir haben die Filmaufnahmen aus seinem Schweinelager im Sandbeiendorf gesehen - alles Indizien daf�r, dass so keine Schweinemast und -zucht aussieht, die innerhalb der EU genehmigt w�re, wenn die Richtlinien eingehalten werden w�rden. Im �brigen m�ssten alle oben genannten EU-Richtlinien sp�testens ab dem 01.01. 2003 in den Mitgliedsl�ndern im lokalen Recht und in der Praxis umgesetzt worden sein.
Die Unterzeichner m�chten erwirken, dass sich das Landesumweltamt Brandenburg zu einer Ablehnung der Antrages von Herrn van Gennip entschlie�t, da die geplante Tierfabrik Europ�isches Recht und vor allem die W�rde des Tieres verletzt. Die Unterzeichner dieses Protestschreibens, appellieren an Ihr ethisches und rechtliches Urteilsverm�gen: Geben Sie dem Leben der Schweine eine Chance. Lassen Sie nicht zu, dass in Ha�leben tausende Schweine in unw�rdigen Verh�ltnissen gehalten werden und dort die Umwelt mit den bekannten Auswirkungen der Schweineintensivhaltung ruiniert wird.
Mit freundlichen Gr��en
Quellen:
EU-Richtlinien (91/630/EWG, 2001/88/EG, 2001/93/EG) zum Schutz von Schweinen und landwirtschaftlichen Nutztieren (98/58/EG):
http://www.tierimrecht.org/de/tierschutzrecht/eu/gesetzgebung.php
http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l12057.htm
www.kontraindustrieschwein.de/video/sandbeiendorf .wmv
www.die-tierfreunde.de/inhalte/recherchen/allgemein/hassleben_mai08.htm
Deutsches Tierschutzb�ro, www.tierschutz-videos.de, Dokumentation: Schweinerei im Schweinestall
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